Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Einig-Zenzen GmbH & Co. KG
Carl-Friedrich-Benz-Str. 8
56759 Kaisersesch

Handelsregister: HRA1994
Registergericht: Koblenz

Vertreten durch:
Dipl. Volkswirt Dr. Peter-Josef Zenzen und Regina Zenzen

Kontakt

Telefon: +49 (0) 2653 - 99 07 - 0
Telefax: +49 (0) 2653 - 99 07 - 50
E-Mail:

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE150036542

Redaktionell Verantwortlicher

Einig-Zenzen GmbH & Co. KG
Regina Zenzen
Carl-Friedrich-Benz-Straße 8
D-56759 Kaisersesch

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

Urheber für alle Bilder und Copyright: Weinhandel Einig Zenzen, jedoch mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten und durch fremde Urheber an uns lizensierte Bilder:

  1. @ Shutterstock | 579301027 | Imagine Photographer
  2. @ Shutterstock | 488839243 | Evgeny Karandaev
  3. @ Shutterstock | 282829163 | Natalia Davidovich

Realisierung und Programmierung:

Webdesign Lohmann UG (haftungsbeschränkt)
Telefon: +49 (0)2672 - 91 13 64
E-Mail:
Internet: www.webdesign-lohmann.de

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Sämtliche Angebote und Aufträge sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso alle Sonderabschlüsse und sonstigen Vereinbarungen.

  2. Die Flaschenweinpreise verstehen sich grundsätzlich einschließlich Glas und Verpackung ab Kellerei, Faßweine ohne Faß ab Keller bzw. Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers ab Kellerei bzw. ab Lager, auch bei Anlieferung durch eigene Fahrzeuge. Bei gewünschtem Eil- oder Expreßgutversand wird die Mehrfracht in Rechnung gestellt. Frachtkosten oder Rollgeld werden bei Selbstabholung nicht vergütet. Für den normalen Geschäftsverkehr gelten die in unserer jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Lieferungsbedingungen.

  3. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie auf die von uns genannten Bankkonten erfolgen. Soweit wir eine Rechnung stellen, kann eine Zahlung nur auf das dort angegebene Konto mit schuldenbefreiender Wirkung geleistet werden. Soweit die vereinbarten Ziele bei Zahlungen überschritten werden, kommen für die Überfälligkeit der geschuldeten Beträge die jeweils üblichen bankmäßigen Verzugszinsen in Anrechnung. Wechsel und Akzepte erfüllen eine Zahlungsverpflichtung erst dann, wenn sie eingelöst sind. Die Kosten trägt der Käufer. Bleibt der Käufer mit einer Zahlung an einem beim Kauf vereinbarten Zeitpunkt im Rückstand, so werden damit alle an uns etwa bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers fällig. Die Weiterbelieferung kann in jedem Falle von der Zahlung fällig gewordener Posten abhängig gemacht werden. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

  4. EIGENTUMSVORBEHALT: Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises einschl. aller Nebenforderungen unser Eigentum. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung aller anderen uns gegenüber erwachsenden Verbindlichkeiten, auch solcher aus künftigen Leistungen, auf den Käufer über. Im Falle des Weiterverkaufs gehen die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages sicherheitshalber auf uns über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfalle bedarf. Soweit unser Abnehmer die Forderungen selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch, der eingezogene Erlös ist in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abzuführen. Wir sind berechtigt, dem uns auf unser Verlangen zu nennenden Dritten (Käufer) von dem Forderungsübergang Mitteilung zu machen und Zahlungsanweisungen zu geben. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung weder an Dritte verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Wird die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet, so hat der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Käufers üblichen Weise erfolgen. Davon abweichende Verkäufe bedürfen, wenn unser Eigentum dadurch beeinträchtigt würde, unserer vorherigen Zustimmung. Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos das Eigentum an der noch dem Käufer vorhandenen Ware auf ihn übergegangen ist, lebt unser Eigentum wieder auf, wenn der Käufer uns erneut etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, daß der Käufer die Ware leihweise behält und ihm gestattet wird, sie in zulässiger Weise weiter zu veräußern.Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

    Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt - insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware - ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

  5. LIEFERZEIT: Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt unverbindlich. Weiter behalten wir uns Liefermenge und Liefermöglichkeit vor. Mehrere Abschlüsse erledigen wir nach Wahl. Treten Umstände ein, welche wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, bei Mangel an Roh- oder Hilfsstoffen und Personal, so steht es uns frei, die Lieferung zu verschieben oder aber von den Abschlüssen ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein ursächlicher Zusammenhang muß nicht nachgewiesen werden. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder wegen Nichtlieferung nicht zu.

  6. VERSICHERUNG wird, da alle Sendungen auf Gefahr des Empfängers reisen, von uns im Interesse des Bestellers unter Berechnung gedeckt, soweit dies ausdrücklich gewünscht wird. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen.

  7. MINDERGEWICHT UND MÄNGELRÜGEN: Bei Ankunft der Sendung bitten wir vor Annahme die einzelnen Kolli nachzuwiegen und zu untersuchen. Bei irgendeinem Unterschiede gegen das im Frachtbrief bzw. Ablieferungsschein verzeichnete Gewicht ist der Inhalt nach Möglichkeit amtlich festzustellen und der letzte Frachtführer zur Verantwortung zu ziehen. Bei Verlust muß der Empfänger - nicht der Absender - sofort bei diesem seine Ansprüche anhängig machen. Bei den durch uns versicherten Sendungen ist uns zwecks Inanspruchnahme der Versicherungsgesellschaft mangels eines amtlich festgestellten Tatbestandes stets eine eidesstattliche Erklärung über den entstandenen Verlust einzusenden. Diese eidesstattliche Erklärung muß von zwei Angestellten ausgefertigt und von dem Firmeninhaber beglaubigt sein. Mängelrügen sind unzulässig, wenn die Ware sich nicht mehr an Ort und Stelle befindet. Bei Lieferung unmittelbar an Dritte hat die Abnahme vor Absendung zu erfolgen; mit Verlassen vom Lager gilt die Ware als genehmigt.

  8. KÄLTERISIKO: Wein scheidet während des Transportes im Winter leicht den natürlichen Weinsteingehalt in Form von Kristallen oder Flocken aus. Eine Verantwortung für diesen Schönheitsfehler, der die Qualität nicht beeinträchtigt, kann nicht übernommen werden.

  9. Nach Abschluß des Vertrages sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn eine Änderung bei der Firma oder der Person des Käufers eintritt oder seine Kreditwürdigkeit infolge uns nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach unserem Ermessen zweifelhaft erscheint.

  10. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Kaufabschlüsse, auch wenn bei späteren Abschlüssen diese Verkaufsbedingungen dem Käufer nicht noch einmal besonders zugesandt werden. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich auch in dem Fall, in welchem der Käufer bei Auftragserteilung seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übersandt oder übergeben hat. Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Geschriebene Bedingungen gehen den gedruckten Bedingungen, soweit sie von diesen abweichen, vor. Abänderungen der Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

  11. Sämtliche Vertragsbeziehungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Vertrag abgeschlossen wurde, welche Währung für die Zahlung vereinbart wurde und welche Rechtsfragen des Vertrages oder damit im Zusammenhang stehender Rechtshandlungen betroffen sind.

  12. Erfüllungsort für alle aus dem Lieferungsvertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten beider Vertragsteile ist Kaisersesch. Gerichtsstand, auch für Wechselverpflichtungen, ist Cochem oder Frankfurt am Main.

  13. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen umgeben die Ware unmittelbar, z. B. Weinflasche, Bag in Box oder Weichpackungen. Die Verpackungsverordnung schreibt den Herstellern und dem Handel vor, Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und zu verwerten oder sie über ein flächendeckendes Duales System entsorgen zu lassen. Sämtliche durch Einig-Zenzen GmbH & Co. KG vertriebenen Verkaufsverpackungen nehmen an einem dualen System nach § 6 Abs. 3 der aktuell gültigen Verpackungsverordnung teil.